Es auf eine allgemeine politische Verdrossenheit aller Studierenden abzuwälzen erscheint uns doch zu einfach. Lieber wollen wir pragmatische Lösungen finden. Den ersten Antrag hierzu haben wir zur ersten Sitzung des Studierendenparlaments nach den Wahlen eingereicht, wo er leider nicht behandelt werden konnte.
Wir hoffen, dass er auf der kommenden StuPa-Sitzung beschlossen wird. Lesen könnt ihr ihn schon jetzt hier:
Das Studierendenparlament möge beschließen:
§ 8 Absatz 1 die Wahlordnung der Studierendenschaft erhält folgende Fassung: Die Wahlleitung erlässt eine Wahlbekanntmachung, die spätestens 24 Werktage vor dem 1. Wahltag durch Aushang an den üblichen, allgemein zugänglichen Plätzen veröffentlicht wird. Zudem werden alle Wahlberechtigten zeitnah nach Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung durch die Wahlleitung per E-Mail über die bevorstehende Wahl, die Wahlbekanntmachung und die Möglichkeit selbst zu kandidieren informiert.
Die Wahlordnung der Studierendenschaft wird um einen neuen § 10a mit dem Betreff „Allgemeiner Wahlaufruf“ ergänzt.
Der neue § 10a wird um den folgenden Absatz 1 ergänzt: Die Wahlleitung versendet wenige Tage vor dem ersten Wahltag einen allgemeinen Wahlaufruf per E-Mail an alle Wahlberechtigten.
Der neue § 10a wird um den folgenden Absatz 2 ergänzt: Die Wahlleitung versendet am Tag vor dem letzten Wahltag einen allgemeinen Wahlaufruf per E-Mail an alle Wahlberechtigten. Der Wahlaufruf soll erst nach Schließung des Wahllokals an diesem Tag versandt werden. Aus dem Wahlaufruf muss hervorgehen, dass der letzte Wahltag bevorsteht.
Begründung: Um große Teile der Wahlberechtigten schnell und unkompliziert zu informieren, eignet sich der zentrale E-Mail-Verteiler des IMT, sofern er nicht zu häufig genutzt wird. Diese Änderung soll eine Information der Wahlberechtigten zu relevanten Zeitpunkten verpflichtend machen.